Am 01.06.2016 tritt die überarbeitete 'Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren' in Kraft. Darin regelt der Markt Reichertshofen den Aufwendungsersatz für Einsätze, Sicherheitswachen und missbräuchlichen Alarmierungen bzw. Fehlalarmen.
Die Satzung wurde im Marktblatt Nr. 20/2016 (57. Jahrgang), am 20.05.2016 veröffentlicht. Über den Link 'Reichertshofener Anzeiger Nr. 20 vom 20. Mai 2016' können Sie die Satzung einsehen.
TN